Informationen für Ärzte und Ärztinnen

Ergotherapie ist ein Heilmittel, welches von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Ergotherapie wird wie Physiotherapie und Logopädie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundlage dafür ist die ausgefüllte „Heilmittelverordnung 18“ (Maßnahmen der Ergotherapie). Wichtige Regelungen der Heilmittelrichtlinien finden sind nachfolgend aufgeführt:

Nach den Heilmittelrichtlinien gibt es folgende Gründe für eine Therapieverordnung:

§ 3. Absatz 2 Heilmittel können zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oderKrankheitsbeschwerden zu lindern
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.

Auf einer Verordnung muss folgendes notiert werden:

  1. die Indikationsnummer (z.B. EN2)
  2. die genaue Diagnose (z.B. Apoplex)
  3. der ICD-10 Code (z.B. G 81.1)
  4. die Leitsymptomatik (z.B. Einschränkung der Beweglichkeit des linken Armes, oder Hemiparese) und
  5. das Heilmittel (z.B. sensomtorisch-perzeptive Behandlung).

Änderungen 2017:

  1. der Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf entfällt weitestgehend. Alle Diagnosen, die in der Diagnoseliste der KV stehen, sind automatisch Verordnungen außerhalb des Bugets.
  2. es gibt die zusätzliche Möglichkeit, bei den Diagnosen, die nicht in der Diagnoseliste stehen, dass der Patient weiterhin einen Antrag auf Langfristigen Heilmittelbedarf stellt. Wird dieser Antrag von der Krankenkasse positiv beschieden, fällt die Verordnung auch nicht in das Heilmittelbudget des Arztes.
  3. mit dem besonderen Verordnungsbedarf BVB haben die Krankenkassen eine weitere Möglichkeit geschaffen und erweitert, das Therapien nicht in das Heilmittelbudget des Arztes fallen. Die Diagnoselisten dafür finden sie hier.

Nützliche Links & Downloads

Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) und Langfristverordnungen – Hier erhalten Sie eine Broschüre der Kassenärztlichen Vereinigung mit Hinweisen und Erläuterungen zu den neuen besonderen Verordnungsbedarf und der Langfristgenehmigungen in der Heilmittelversorgung.

Diagnoseliste für die Diagnosen Langfristiger Heilmittelbedarf und
besonderer Verordnungsbedarf.

 

Beispielverordnungen innerhalb des Regelfalls:

Apoplex– Hier erhalten Sie eine Beispielverordnung innerhalb des Regelfalls für den Bereich Neurologie.

Karpaltunnelsyndrom – Hier erhalten Sie eine Beispielverordnung innerhalb des Regelfalls für eine Verordnung in der Handtherapie.

Umschriebene Entwicklungsstörung – Hier erhalten Sie eine Beispielverordnung innerhalb des Regelfalls für die Pädiatrie.

Demenz – Hier erhalten Sie eine Beispielverordnung für einen Patienten mit der Diagnose „Demenz“, der nach unserem Behandlungsleitfaden im Hausbesuch behandelt werden soll.

Beispielverordnungen außerhalb des Regelfalls:

Hemiparese – Hier erhalten Sie eine Beispielverordnung für einen neurologischen Patienten außerhalb des Regelfalls (fällt unter Praxisbesonderheiten).

Parkinson – Hier erhalten Sie eine Beispielverordnung für einen neurologischen Patienten außerhalb des Regelfalls (fällt unter Praxisbesonderheiten).

Rett-Syndrom – Hier erhalten Sie eine Beispielverordnung für einen neurologischen Patienten außerhalb des Regelfalls (fällt unter langfristigen Heilmittelbedarf).

Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei uns…

Ihr Team der Praxis für Ergotherapie
Simone Haas